Landrat reagiert auf vielfache Wünsche der Bürger im Nordteil des Kreises
Das Kfz-Kennzeichen "ROF" kehrt zurück. Nach reiflicher Überlegung hat Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt jetzt dem vielfach geäußerten Wunsch aus Rotenburg und Umgebung entsprochen und „grünes Licht“ gegeben für das alles andere als unbürokratische Verfahren zur Wieder-Einführung des alten ROF-Kennzeichens. Er entsprach damit auch einem einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Rotenburg a.d. Fulda, den ihm Bürgermeister Christian Grunwald jüngst überbracht und dabei die Bitte wiederholt hatte, neben dem bisherigen Kennzeichen HEF künftig auch ROF zu ermöglichen.
„Ich habe registriert, dass in der Bevölkerung des nördlichen Kreisteils ein wachsendes Interesse an der Wiedereinführung des Kfz-Kennzeichens "ROF" besteht“, erklärte der Landrat. Bislang sei dies nicht so deutlich gewesen, doch in jüngster Zeit hätten sich die Rufe nach ROF verstärkt mit der Begründung, das Kennzeichen ROF berge einen Identität und Identifikation stiftenden Vorteil für die Region.
Dadurch, so Dr. Schmidt in seinem Schreiben an den Magistrat der Stadt Rotenburg a.d. Fulda, sei die Situation neu zu bewerten und dabei auch die Entwicklung in anderen hessischen Landkreisen zu berücksichtigen: Bisher sind Wiederzuteilungsbegehren in zehn hessischen Landkreisen bekannt. Jetzt kommt ROF hinzu.
Zum komplizierten Verfahren erläuterte der Landrat, dass jetzt die Zulassungsbehörde einen Antrag an das zuständige Ministerium stellen müsse. Dieses beantrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Finanzministerium beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), die Wiederzuteilung des bisher als auslaufend geführten Unterscheidungskennzeichens. Das Bundesministerium stelle dann das Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium her. Sofern der Antrag positiv entschieden werde, erhalte die Zulassungsstelle einen Bescheid und es erfolgt eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger über die Fest-legung des Kennzeichens ROF.