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Landrat: Video-Überwachung schützt Schulen

Dr. Schmidt widerspricht Datenschutzbeauftragten und wirft ihm „Affront“ gegen den Landkreis vor / „Er sollte mal raus aus seinem ‚Elfenbeinturm’“
Die Video-Überwachung an den Schulen im Landkreis hat zu einem deutlichen Rückgang der Schäden durch Vandalismus und Zerstörungswut geführt. Sie hat zu einem Mehr an Sicherheit beigetragen, sie schützt die aus Steuermitteln errichteten Schulen und Einrichtungen und sie ist an den betroffenen Schulen von den Eltern, den Schülern und den Lehrern gewünscht. Dies sind die Fakten und die Grundlage für den Einsatz von Video-Kameras an einer Anzahl von Schulen im Landkreis, in denen es immer wieder zu Zer-störungen kam und in denen seit Installation der Kameras kaum noch Vandalismus stattfindet.

„Wir wollen die Sicherheit der Kinder und der gesamten Schulgemeinde und wir müssen die Schulen vor der Zerstörungswut Einzelner schützen“ – so die Position des Landrats in der Frage der Video-Überwachung. Das sieht der Hessische Datenschutzbeauftragte in Teilen anders und hat dies in seinem Bericht auch zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig räumte er dem Landkreis eine Frist ein, sich zur Umsetzung seiner Hinweise und Vorgaben zu äußern. Der Landkreis vertritt hingegen zu einzelnen Positionen des Datenschutzbeauftragten eine andere Rechtsauffassung, die in dieser Frist ebenso erörtert werden sollte, wie die Klärung von Fragen zur Umsetzung von Vorgaben.

Das Bericht des Datenschutzbeauftragten wurde von Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt umge-hend an die Mitglieder des Kreisausschusses weitergeleitet, ebenso erhalten es die Fraktionsvorsitzenden im Kreistag. Umso erstaunlicher ist die Weitergabe des Berichts innerhalb der Erörterungsfrist an die Medien, so der Landrat, der dafür keinerlei Verständnis hat: „Die Presse kommt nicht vor den demokratisch gewählten Vertretern des Kreises“, stellte der Landrat fest. Er widersprach auch der Kommentierung der örtlichen Zeitung, die vorschnell und leichtfertig von „Geheimniskrämerei“ spricht. „Das ist Quatsch – natürlich wird das Ergebnis öffentlich gemacht, allerdings hätte ich erwartet, dass dies am Ende der Erörterungs-frist geschieht, und nicht zu Beginn. Das ist ein Affront, gegen den ich mich verwahre“, betonte Dr. Schmidt. Im Übrigen, so der Landrat, sei die Darstellung in der Zeitung falsch, wonach die Video-Überwachung unzulässig sei. Diese Verkürzung ist unseriös; zumal das Verfahren der Zeitung schriftlich mitgeteilt wurde.

In der Sache geht es darum, dass Teile des Berichts des Datenschutzbeauftragten vom Landkreis nicht geteilt werden, beispielsweise die kritisierte „Beachtung der Verhältnismäßigkeit“. Genau da hat der Datenschutzbeauftragte nach Ansicht des Landrats Defizite. „Er soll einmal seinen Elfenbeinturm verlassen und sich eine Schule ansehen, nachdem einige Randalierer unterwegs waren“, so der Landrat.
Es gab Kinder, die trauten sich nicht auf die Toilette aus Angst vor Gewalt; andere konnten die Toiletten vor Ekel nicht benutzen. Mit der Installation der Kameras endete das. Wenn jetzt die Kameras abgebaut werden müssen, befürchtet der Landrat einen Rückfall in die „Zeit der Angst und des Ekels“.

Einige weitere Punkte im Bericht aus Wiesbaden werden im Landratsamt in Bad Hersfeld ebenfalls anders gesehen. Dies sollte innerhalb der gegebenen Frist rechtlich bewertet und durch Verfahrenshinweise ergänzt werden – ein übliches Verfahren, das der Datenschutzbeauftragte allerdings leider verlassen hat, kritisierte der Landrat. Die rechtliche Erörterung und Klärung laufe dennoch weiter. Sollte sich am Ende herausstellen, dass die Rechtsauffassung des Datenschutzbeauftragten bindend ist, wird der Kreis dem folgen, so Dr. Schmidt. Er wird dann aber auch sehr genau die Auswirkungen auf die Schulgemeinde und die Schulgebäude beobachten und dokumentieren.

Nachricht vom 18.6.13 12:00

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Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 05. Oktober 2023

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