Neue Schornsteinfeger in den Kehrbezirken 5 und 6 des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
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Neue Schonsteinfeger (vorne v.l.n.r . |
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Vorstellungsrunde bei Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt
Neue Schornsteinfeger in den Kehrbezirken 5 und 6 im Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie im Kehrbezirk 4 des Schwalm-Eder-Kreises: Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt gratulierte Michael Hohmann, Kai Schäfer und Uwe Nöding für ihre Ernennung zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern recht herzlich.
Michael Hohmann ist ab sofort zuständig für den Kehrbezirk 5, der die Ortsteile der Gemeinden Eiterfeld in Arzell, Buchenau, Dittlofrod, Giesenhain, Fürsteneck und Körnbach, in Hauneck Eitra, Oberhaun, Rotensee und Unterhaun, in Haunetal Holzheim, Mauers, Meisenbach und Oberstoppel sowie Philippsthal-Kernort umfasst. Er war in diesen Bezirk bereits von 1994 bis Ende 2012 als Schornsteinfegergeselle tätig. Da er in Eiterfeld wohnt kennt er das Gebiet sehr genau und wurde daher zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger befristet bis Mitte 2020 bestellt. Der bisherige Kehrbezirk 8 des Herrn Hohmann, den er seit Januar diesen Jahres inne hatte, wird bis zur Neubesetzung von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Kai-Uwe Lipphardt aus Niederaula-Kleba verwaltet.
Der Kehrbezirk 6, der aus großen Teilen der Kernstadt Bad Hersfeld sowie den Gemeinden und Ortsteilen Hauneck-Bodes sowie in Haunetal Hermannspiegel, Müsenbach und Odensachsen besteht, wird nunmehr von Kai Schäfer aus Heringen betreut. Er war zuletzt als Geselle im Landkreis Fulda aktiv, bevor er jetzt in seinen neuen Zuständigkeitsbereich eingesetzt wurde.
Den Landkreis Hersfeld-Rotenburg verlässt hingegen Uwe Nöding aus Niedergude. Er übernimmt den Kehrbezirk 4 des Schwalm-Eder-Kreises mit Ortsteilen der Gemeinden Morschen, Malsfeld, Knüllwald und Homberg. In diesem Bezirk hatte er bereits seine Ausbildungszeit und einen Teil seiner Gesellenzeit absolviert.
Landrat Dr. Schmidt beglückwünschte die neuen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, die bereits nach der neuen, geänderten Rechtslage bestellt sind. Danach werden die Kehrbezirke nicht mehr zeitlich unbefristet, sondern nur noch auf längstens sieben Jahre befristet besetzt und anschließend neu ausgeschrieben.
Auch die Aufgaben haben sich etwas verändert; die Bezirks-Schornsteinfeger sind zuständig für:
•Kontrolle der Einhaltung der Pflichten der Eigentümer also die Prüfung der Einhaltung der in den Feuerstättenbescheiden angegebenen Fristen
•Durchführung von Feuerstättenschauen
•Erlass von Feuerstättenbescheiden
•Durchführung anlassbezogener Überprüfungen
•Abnahmen von neuen oder geänderten Anlagen
•Führung des Kehrbuches
Er dankte ihnen für ihre verantwortungsvolle Arbeit, die dem Schutz der Menschen ebenso diene, wie der Verhütung von Bränden und der Bewahrung der Umwelt. |