Die Amtsärztin und Leiterin FD Gesundheit Adelheid Merle erklärt die neuen Quarantäne-Regeln im November.
1. Personen mit positivem Corona-Test sind verpflichtet, isoliert zuhause zu bleiben. Das gilt, sobald das Testergebnis vorliegt. Die Absonderung gilt für den Zeitraum von 14 Tagen (Empfehlung zu sozialer Absonderung bereits ab Tag des Abstriches!).
2. Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand lebt, muss sich unmittelbar in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen für Kontaktpersonen sind möglich für unaufschiebbare Erledigungen (auf direktem Weg/gilt für die Deckung des täglichen Bedarfs, z. B. Einkäufe)
3. Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich beim Gesundheitsamt unter der 0 66 21 / 87 87 87 melden, um den Erhalt des positiven Testergebnisses mitzuteilen.
4. Es wird dringend empfohlen, selbstständig die Kontaktpersonen und den Arbeitgeber über den Erhalt des positiven Tests zu informieren.
5. Neue Quarantäne-Regelung für Einreisende aus Risikogebieten ab Sonntag, 8. November: Umgehend häusliche Absonderung für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Einreise & Information an das Gesundheitsamt – Corona-Testungen sind frühestens ab dem 5. Tag nach der Einreise möglich; die Quarantäne kann bei einem negativen Testergebnis vorzeitig aufgehoben werden – die Entscheidung obliegt dem Gesundheitsamt.
Infos unter 0 66 21 / 87 87 87 oder im Internet: www.soziales.hessen.de Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie im Internet unter: www.hef-rof.de