Ehemaliger Intendant der Bad Hersfelder Festspiele wegen Vergewaltigung angeklagt
Der Regisseur und ehemalige Intendant der Bad Hersfelder Festspiele, Dieter Wedel, ist wegen Vergewaltigung angeklagt worden.
Quelle: HZ vom 5.3.21
Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel (81) wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Wedel hat die Vorwürfe bestritten.
Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, Wedel habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorsprechen wollen. Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an, berichtet die dpa.
Dieter Wedel angeklagt: 2018 war er als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten
Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern. Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Wedel war damals wegen der Missbrauchsvorwürfe als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele* zurückgetreten. Wedel begründete seinen Rücktritt im Januar 2018 mit gesundheitlichen Gründen.
Drei Schauspielerinnen äußerten sich 2018 im Zeit-Magazin und gaben an, dass Wedel sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt habe. Jetzt wurde Wedel von der Staatsanwaltschaft München angeklagt*, berichtet auch fr.de. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Wedel, der mit TV-Mehrteilern zu den bekanntesten deutschen Regisseuren zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Ende August 2018 sagte er Bild: „Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft.“ Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich lange hingezogen - vor allem auch, weil Zeugen im Ausland vernommen werden mussten, die dem ehemaligen Intendanten der Hersfelder Festspiele, Dieter Wedel, Missbrauch* vorwerfen.
Ende Januar wies die Generalstaatsanwaltschaft München eine Fachaufsichtsbeschwerde von Tempels Anwalt Stevens über die lange Dauer gegen die Staatsanwaltschaft München I ab. „Die Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden“, sagte ein Sprecher damals. Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung. |