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Silvester- Kein Feuerwerk im öffentlichen Raum

Neue Allgemeinverfügung des Kreises auf Basis des Verbots durch die Landesregierung
Gemäß den Vorgaben der Hessischen Landesregierung hatder Landkreis Hersfeld-Rotenburg eine entsprechende Allgemeinverfügungerlassen. Im gesamten öffentlichen Raum, insbesondere auf Straßen und Plätzen ist es verboten,Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel zu zünden.Insbesonderezum Jahreswechsel sind Rettungsdienste und Notaufnahmen durch zahlreiche Unfälle mit teils schweren Verletzungen frequentiert, die sich beim Zünden von Feuerwerkskörpern ereignen. Die Krankenhäuser und das dortige Personal sind bereits pandemiebedingt im Dauereinsatz. Durchdie Allgemeinverfügung soll eine zusätzliche Belastung des Gesundheitssektors verhindert werden.Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 02. Januar 2022, 24 Uhr.Die Allgemeinverfügung wird am Dienstag, 28. Dezemberin der Zeitungsausgabe der HNA Rotenburg/Bebra und HZ veröffentlicht sowie im Internet unter www.hef-rof.de.

Nachricht vom 28.12.21 10:08

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Letzte Aktualisierung: Samstag, 23. September 2023

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