Grundsteuerreform 2022 in Hessen Informationsschreiben zur Erklärung zum Grundsteuermessbetrag
Gute Nachrichten:Vereinfachte Grundsteuererklärung nun mehr Menschen möglichIn diesen Bundesländern: AUßer in HESSEN
Finanzamt
Frankfurt am Main III
FA Ff III, Pf.110863, 60043 Frankfurt
Frau
Erika Mustermann
Musterstraße 5
60594 Frankfurt am Main
Aktenzeichen 45 000 0000 000 000 1
IdNr. 1 12 345 678 910
Telefon 069 2545-0
E-Mail poststelle@fa-ff4.hessen.de
Datum Juni 2022
Grundsteuerreform 2022 in Hessen
Informationsschreiben zur Erklärung zum Grundsteuermessbetrag
Sehr geehrte Frau Mustermann,
aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer deutschland-
weit reformiert werden. Die Einheitswerte, die bislang für die Ermittlung der Grundsteuer
maßgeblich waren, hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Deshalb
müssen Sie im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zum Grund-
steuermessbetrag bei Ihrem Finanzamt einreichen. Hessen hat am 28. März 2022 durch
öffentliche Bekanntmachung zur verpflichtenden Abgabe der Erklärungen für Zwecke der
Grundsteuer aufgefordert (u.a. im Hessischen Staatsanzeiger Nr. 13 vom 28. März 2022, S.
419).
Mit diesem Schreiben und der beigefügten Checkliste möchten wir Sie bei der Erklärung zum
Grundsteuermessbetrag unterstützen. Darüber hinaus hält die Hessische Steuerverwaltung
weitere Serviceangebote für Sie bereit, die wir Ihnen am Ende des Schreibens benennen.
Sie erhalten dieses Schreiben von Ihrem Finanzamt, da dort zum Stichtag 1. Januar 2022
Haben Sie noch weitere Fragen zur Grundsteuerreform? Das umfangreiche Informationsangebot der Hessischen Steuerverwaltung im
Internet finden Sie unter www.grundsteuer.hessen.de.
Bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER) – beispielsweise zum Registrierungsprozess – steht Ihnen die hessenweite
Servicehotline unter 0800 522 533 5, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr, zur Verfügung. Der Anruf ist kostenlos. Bei Fragen zu
Ihrem Steuerfall wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Zusätzlich zu unseren normalen Öffnungszeiten sind wir samstags in den Monaten Juni und Juli für Fragen zur Grundsteuerreform in der
Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr in allen Bürgerservicestellen der Finanzämter und der hessenweiten Servicehotline für Sie telefonisch
erreichbar!
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Jeweiliges zuständiges