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„Die Museums- und Erlebnisnacht und auch die Aktion „Tourist in der eigenen Stadt“ werden stattfinden!“

Verkaufsoffener Sonntag am 23. April darf in Bad Hersfeld nicht stattfinden
Mit großem Bedauern musste der Magistrat der Kreisstadt einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Kassel vom 12. April zur Kenntnis nehmen.

Darin war dem Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aus Frankfurt, vertreten durch eine Leipziger Anwaltskanzlei, stattgegeben worden, der sich gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 23. April in der Bad Hersfelder Innenstadt gerichtet hatte.

Für Bürgermeisterin Anke Hofmann ist die Entscheidung unverständlich: „Es ist schon etwas frustrierend: Einerseits akquirieren wir erfolgreich Finanzmittel aus Innenstadt-Förderprogrammen, um Veranstaltungen in Bad Hersfeld weiterzuentwickeln. Auf der anderen Seite werden dann hiesige Partner auf diese Art und Weise ausgebremst. Denn die wahren Leidtragenden dieser Entscheidung sind in erster Linie unsere Einzelhändlerinnen und Einzelhändler. Sie wollten die Veranstaltung „Tourist in der eigenen Stadt“ und die dadurch belebte Innenstadt nutzen, um ihre Angebotsvielfalt zu präsentieren. Sie haben sich mit besonderen Aktionen und Dekorationen auf den verkaufsoffenen Sonntag vorbereitet.“
Hofmann betonte, dass die gerichtliche Untersagung des verkaufsoffenen Sonntags keinen Einfluss auf die Abschlussplanungen der Stadtverwaltung für das Veranstaltungswochenende am 22. und 23. April habe. „Die Museums- und Erlebnisnacht und auch die Aktion „Tourist in der eigenen Stadt“ werden stattfinden!“

Nachricht vom 15.4.23 05:41

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Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 05. Oktober 2023

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