„Offene Verwaltung“ für alle Abgeordneten
Büro des Landrats weist Vorwürfe eines FL-Abgeordneten zurück / Angebote nicht wahrgenommen / Steuergelder nicht verschwenden
Als „unzutreffend und unangemessen“ hat das Büro des Landrats die jüngsten Vorhaltungen des FL-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, Herbert Heisterkamp, gegenüber Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt zurückgewiesen (HNA, 19. April 2008). Landrat Dr. Schmidt habe das Landratsamt als „offene Verwaltung“ organisiert, heißt es in einer Presseerklärung. Dies bedeute, dass bisher alle Kreistagsabgeordneten jederzeit alle Mitarbeiter der Verwaltung und ihn als Landrat ansprechen und um Rat, Hilfe, Auskunft und Unterstützung bitten könnten. Dies sei bisher auch immer sehr erfolgreich geschehen, betonte das Landratsamt.
Der Landrat hat nach Darstellung seines Büros ferner in allen Gremien sehr umfangreich Auskunft gegeben, häufig schriftlich und immer in vollem Umfang. Beispielsweise habe der Landrat seit seinem Amtsantritt gegenüber de Kreistagsfraktionen das Angebot eingerichtet, im Vorfeld der Haushaltsberatungen zusammenzukommen und schon bei der Aufstellung des Werkes mitzuwirken. Leider hätten dies die Fraktionen nicht in dem gewünschten Maße wahrgenommen und genutzt, bedauerte das Landratsamt. Jetzt dem Landrat daraus einen Vorwurf zu konstruieren entspreche nicht den Gepflogenheiten des fairen und anständigen Umgangs miteinander, betonte das Büro des Landrats. Gleiches gelte auch für die Behauptung, der Landrat habe bei seinem Amtsantritt etwas zum Jugendhof versprochen. Davon sei nichts bekannt und der FL-Fraktionsvorsitzende möge offenlegen, wann und wo der Landrat das gesagt haben soll, erklärte das Landratsamt.
Der Landrat habe sehr wohl in seinem erfolgreichen Wahlkampf die Frage nach der Zukunft der Einrichtungen gestellt und darauf hingewiesen, dass dort Steuergelder aus dem Kreis hinausflössen, die anders und nutzvoller eingesetzt werden sollten. Die erfolgreiche Verpachtung von Schwaltenweiher und Meeschendorf geben dem Landrat nach Darstellung des Büros Recht.
Völlig unverständlich sind nach Darstellung des Landratsbüros die Vorwürfe der FL, der Landrat habe die Beschlüsse zur Einführung der Busbegleiter beanstandet. Das sei falsch, erklärte das Büro; der Landrat habe diese Beschlüsse keineswegs beanstandet. Im übrigen gelte nach wie vor, dass der Landrat die Pflicht hat, Beschlüsse des Kreistages zu überprüfen und gegebenenfalls zu beanstanden, wenn Steuergelder für Vorhaben ausgegeben werden sollen, die nicht vom Gesetz abgedeckt oder im Interesse des Kreises sind. |