Konzeptentwicklung für das Heinebacher Bürgerhaus vorbildlich
Bürgermeister Georg Lüdtke ist davon überzeugt, dass die offene Konzeptentwicklung über zwei Werkstattgespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden sowie Nutzern für die Umgestaltung des Bürgerhauses Heinebach zu einem „Haus der Generationen“ in vorbildlicher Weise abgearbeitet wurde. Denn nur so können wir den Wünschen der Nutzer gerecht werden, so der Bürgermeister.
Daher ist es nunmehr auch eine logische Folgerung, dass basierend auf dieser Grundlage die zu erwartenden Umbaukosten errechnet und über das integrierte Handlungskonzept des Stadtumbauprozesses der ZuBRA zur Förderung als „dringliches Leuchtturmprojekt“ auch mit Zustimmung der Partnerkommunen Bebra und Rotenburg angemeldet werden soll. Dieser bürgerorientierte Weg mit der Anmeldung des ZuBRA - Projektes „Umbau des BGH Heinebach“ als Begegnungsstätte für Jung und Alt - natürlich auch mit Räumlichkeiten für Jugendliche - hat nichts mit Wahlgeschenken zu tun sondern ist die konsequente Folgerung einer jahrelangen vorbildlichen Projektarbeit in der Zusammenarbeit von Bebra, Rotenburg und Alheim und zeigt einmal mehr, dass Bürgermeister Georg Lüdtke mit vorausschauendem Weitblick, zukunftsorientiert und mit Kompetenz und Leidenschaft die Belange der Gemeinde Alheim sehr erfolgreich abarbeitet, ohne dabei die Finanzen aus dem Auge zu verlieren; denn auch sie sind gut aufgestellt.
Die vielen Projekte der Vergangenheit, die erfolgreich abgearbeitet wurden, die aktuellen Projekte und die bundesweit hohe Beachtung und Anerkennung, die sich die Gemeinde Alheim erworben hat, sind die Produkte zielstrebiger und zukunftsorientierter jahrelanger Arbeit, Tag für Tag mit aktiven Bürgerinnen und Bürgern und mit den vielen pflichtbewussten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern parteiübergreifend, so Bürgermeister Georg Lüdtke. Und dass dies beim Heinebacher Bürgerhaus auch so ist, beweist zudem die Tatsache, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Alheim schon am 14.07.2005 ein Anspardarlehen als Investitionsfondarlehen der Abteilung B für die Sanierung von Bürgerhäusern im Gemeindegebiet beschlossen hat und angespart wurde. Dieser vor fast drei Jahren gefasste Beschluß bildet die Grundlage des heutigen Handelns. Unschwer ist zudem zu erkennen, dass in den letzten Jahren erhebliche Investitionen, wie zum Beispiel Sanierung und Umbau der Küche, Ankauf von neuen Geschirr, neue Herde, mehrfache Sanierung des Jugendraumes und vieles, vieles mehr getätigt wurde. Doch dazu hat die Michael Werner tragende Partei - die FDP - nichts beigetragen.
Mehr wie durchsichtig ist zudem der Versuch, das Projekt „Haus der Generationen“ mit dem Rathausneubau zu verbinden. Denn jedem ist bekannt, nur offensichtlich Herrn Werner nicht, dass gemäß den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung die kommunalen Gremien, also die Gemeindevertretung, die entsprechenden Beschlüsse fasst, die dann der Gemeindevorstand umzusetzen hat. Und dies tut der Gemeindevorstand bekanntlich auch mit FDP-Vertretern! Festzustellen ist, dass die Anmerkungen von Herrn Werner de facto nicht den Tatsachen entsprechen, sie sind schlicht weg falsch!
Total verwunderlich ist zudem, dass Herr Werner, der nicht im Gemeindevorstand sitzt, offensichtlich über Insiderwissen aus Beratungsgesprächen im Gemeindevorstand verfügt und zudem noch falsch darstellt. Der Gemeindevorstand hat sehr wohl den offenen bürgerorientierten Entstehungsprozess zur Umgestaltung des BGH Heinebach zu einem „Haus der Generationen“ begrüßt und intensiv über die beiden Varianten beraten. Nach eingehender Diskussion wurde die entsprechende Beschlussvorlage zur Gemeindevertretung dahingehend erweitert, dass die Gemeindevertretung über die einzelnen Varianten beschließen sowie sich das Recht vorbehalten soll, erst nach Vorlage der Förderungshöhe abschließend die Maßnahme zu beschließen.
Jedem der politisch Verantwortlichen in der Gemeindevertretung ist zudem bewusst, dass etwas geschehen muss, um überhaupt mehr Leben in das Bürger-haus zu bekommen. Dies kann jedoch nicht von der Politik verordnet oder vorsorglich geplant werden sondern ist allein die Aufgabe unserer Vereine und Verbände. Die Politik kann hier nur begleitend unterstützen.
Die Forderung nach einer vorausschauenden Berechnung der Auslastung und der Folgekosten zeigt, dass dies alles nur plattes Wahlkampfgetöse ist. Herr Werner als ehemaliger Kulturringvorsitzender, möge doch einfach mal sein Nutzungskonzept der Vergangenheit und der Zukunft der Öffentlichkeit vorstellen und erläutern, wie er die Einrichtung wirtschaftlich gestärkt und welches Nutzungskonzept er für das Haus der Generationen hat, wie er die Wirtschaftlichkeit von Bürgerhäusern und Dorfgemeinschaftshäusern sieht und welche Schlüsse er daraus zieht.
Für Bürgermeister Georg Lüdtke sind die DGHs und Bürgerhäuser die wichtigsten Kultur- und Versammlungsräume für die Vereine, die das ehrenamtliche Engagement mit stärken und die Vereinsarbeit fördern. Daher sind die jährlich anfallenden Kosten als Vereinsförderung zu sehen. So ist es auch richtig, dass in unmittelbarer Nachbarschaft zum BGH Heinebach ein Nachbargrundstück angekauft und zu Park & Freiflächen umgestaltet werden soll.
Die vielen vorbildlichen abgearbeiteten und angestoßenen Projekte für Alheim, die in der Amtszeit von Bürgermeister Lüdtke verwirklicht wurden, wie zum Beispiel in Heinebach der Ausbau des Bahnhofes Heinebach, der Innerortsstraßenbau, die wirtschaftliche Stärkung des Innerortskernes, die Sicherung und Schaffung von weit über 150 Arbeitsplätzen in Heinebach, der Ausbau und die familienfreundliche Neuausrichtung der Kindertagesstätte Heinebach auch für Kinder von 1 Jahr bis 10 Jahren, die Sicherung des Schulweges zum Bahnhof mit dem in Kürze anstehenden Bau einer Ampelanlage an der B 83 und eine Fußgängerüberquerung bei der Straße „Am Minnstück“ spiegeln klar und deutlich die Ergebnisse der guten Arbeit von Bürgermeister Georg Lüdtke für Heinebach und ein familienfreundliches zukunftsorientiertes Alheim wieder. |