Zum Tag der Umwelt:Schutz der biologischen Vielfalt vor Ort
Landrat Dr. Schmidt weist auf die Bedeutung von Hutungen hin /Landnutzung zur Sicherung der heimischen biologischen Vielfalt
Auf die besondere Bedeutung von Hutungen für den Artenschutz in der Kulturlandschaft hat Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt anlässlich des heutigen „Tages der Umwelt“ hingewiesen. Die Erhaltung artenreicher Kulturlandschaftsbiotope bezeichnete er als eine der Hauptaufgaben des heimischen Arteschutzes, der sich die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises besonders widme.
Magerweiden– sogenannte Hutungen- sind neben Mähwiesen auf nährstoffarmer Flächen die Schwerpunkte der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft. In Europa über Jahrhunderte er-halten wurden diese Lebensgemeinschaften durch die Nutzung mit gehüteten Tierherden. Die Artenzusammensetzung der Lebensgemeinschaften lässt den Schluss zu, dass schon früh nach der Eiszeit, als Mitteleuropa noch nicht völlig bewaldet war durch die ersten „Landwirte“ vor etwa 5000 bis 6000 Jahren durch diese Form der Viehhaltung und Weidenutzung Teile unserer Landschaft ständig waldfrei geblieben sind oder nur von lichtem Wald bedeckt waren.
Auf diesen Biotopen hat sich eine Pflanzen- und Tierwelt erhalten, die zum Teil derjenigen entspricht, die in den ersten Jahrtausenden nach der Eiszeit in Mitteleuropa flächendeckend vorkam.
Da der Höhepunkt der Hüteschafhaltung und damit verbunden auch die größte Ausdehnung der Hutungsflächen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts um 1860 erreicht war, sind mit dem Rückgang der so genutzten Flächen sehr viele Tier und Pflanzenarten bereits verschwunden oder sehr selten geworden.
Da die Bedeutung derartiger Hutungen für den Artenschutz in der Kulturlandschaft seit Jahrzehnten bekannt ist, wurde auch eine Fläche in der Gemeinde Nentershausen auf Vorschlag ehrenamtlicher Naturschützer als flächenhaftes Naturdenkmal durch Rechtsverordnung geschützt. Seit der Ausweisung wurde neben Maßnahmen zur Zurückdrängung von Gehölzen vor allem mit dem Schäfereibetrieb Göbel ein Vertrag zur Beweidung der Fläche geschlossen. Der Zweck der Beweidung ist der Erhalt verschiedener seltener Pflanzenarten auf der geschützten Fläche.
Unter anderem kommen auf der Fläche verschiedene Orchideen und Enzianarten vor.
Der Landkreis ist durch die Ausweisung für die Durchführung biotoperhaltender Maßnahmen verantwortlich. Zusätzlich zur regelmäßig durchgeführten Beweidung ist es erforderlich, Schösslinge der vor Jahren gefällten Gehölze abzuschneiden, um die Wurzelstöcke der an dieser Stelle nicht erwünschten Sträucher und Bäume zu schwächen.
Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es direkt bei der Unteren Naturschutzbehörde, Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld unter Tel.-Nr. 06621/87-6256 oder per elektronischer Post an unb@hef-rof.de.