Geld für behindertengerechte Umbauten
Anmeldungen für Förder-Mittel des Landes bis 22. November 2010
Das Land Hessen stellt erneut Mittel zur Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Darauf hat Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt hingewiesen.
Behinderte Menschen bewohnen vielfach Wohnungen, in denen sie alleine nicht zurecht kommen und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dies beginnt schon auf dem Weg zur Wohnung, vor dem Haus und auch im Haus selbst, wenn Stufen und Schwellen den Weg verbauen. Auch in der Wohnung sind oftmals die Bewegungsflächen zu eng und die Türdurchgänge zu schmal sowie Toilettenräume und Bäder ohne fremde Hilfe kaum vernünftig durch behinderte Menschen nutzbar.
Im Landeshaushalt werden schon seit mehreren Jahren Mittel für die Beseitigung solcher baulichen Hindernisse in bestehenden Wohngebäuden und in deren Umfeld eingeplant. Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem Angehörigen selbst genutzt werden mit einem Zuschuss, der bis zu 50 Prozent der Kosten betragen kann. Förderungsfähig sind bereits Maßnahmen ab 1.000 Euro, mit denen allerdings vor Bewilligung des Zuschusses nicht begonnen werden darf. Die Obergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 25.000 Euro.
Für eine Förderung kommen in erster Linie Vorhaben in Betracht, bei denen die Kosten des behindertengerechten Umbaus überwiegen. Insbesondere bei Baumaßnahmen zum Herrichten von Küchen und Bädern kommt es darauf an, dass die Kosten nicht sanierungs- oder modernisierungsbedingt sind, sondern in erster Linie in Folge des behindertengerechten Umbaus entstehen.
Ausgenommen von der Förderung sind Mietwohnungen sowie die Neuschaffung oder Erweiterung bestehenden Wohnraums, für die keine Zuschüsse gewährt werden.
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist jetzt vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Ver-kehr und Landesentwicklung aufgefordert worden, seinen Mittelbedarf für das kommende Jahr anzumelden. Um den Bedarf abschätzen zu können, besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger bis zum 22. November 2010 die Möglichkeit, ihr Vorhaben bei der Wohnungsbauförderungsstelle in Bad Hersfeld, Hubertusweg 19, anzumelden. Da die zur Verfü-gung stehenden Mittel vergleichsweise knapp sind, ist dabei insbesondere die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Umbaumaßnahmen sowie die Gesamtfinanzierung darzulegen. Die Anmeldeformulare und weitere Informationen gibt es bei www.hef-rof.de oder bei Bodo Schott, Tel. 06621/87-6160, Fax 06621/87-6161, E-Mail: bodo.schott@hef-rof.de |