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Blumen, Kränze und Gestecke ja, „Events“ mit Glühwein und Musik nein
Hans-Georg Paulus, Verbandsdirektor .

Landrat Dr. Schmidt und Gärtnereiverbandsdirektor Paulus zur Regelung an Totensonntag und Volkstrauertag / Missverständnis bedauert

„Natürlich können an Totensonntag und Volkstrauertag weiterhin Blumen und Gestecke für Gräber in den Blumengeschäften im Landkreis gekauft und Ausstellungen durchgeführt werden. Die entsprechenden Geschäfte können wie gewohnt für bis zu sechs Stunden öffnen und ihre Blumen und Gestecke präsentieren. Was unerwünscht ist sind „Events“ mit Musik, Glühwein, Kaffee und Kuchen und Feiercharakter, die an diesen beiden Feiertagen unangemessen sind“. Mit dieser Klarstellung reagierte Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt auf zahlreiche Reaktionen und Nachfragen im Nachgang zu einer Presseinformation, in der Kontrollen am Volkstrauertag und am Totensonntag angekündigt worden waren. Gemeinsam mit dem Verbandsdirektor des Hessischen Gärtnereiverbandes, Hans-Georg Paulus, ist sich Landrat Dr. Schmidt einig, dass die beiden besinnlichen Tage nicht dem Kommerz geopfert werden dürfen.

In den vergangenen Tagen hatten zahlreiche Blumengeschäfte E-Mails gesendet oder im Landratsamt angerufen, da sie durch den Hinweis auf verstärkte Kontrollen verunsichert wa-ren, erklärte der Landrat mit Bedauern. Es gehe nicht darum, das Angebot von Blumen oder Gestecken zu verbieten. Ziel der Ankündigung von Kontrollen sei vielmehr, einer „Verkommerzialisierung“ entgegenzuwirken. Darin waren sich der Landrat und der Verbandsdirektor des Hessischen Gärtnereiverbandes einig. Gemeinsam hatten sie erörtert, wie die Interessen der Bürger und der Blumengeschäfte einerseits und das Anliegen des stillen Gedenkens an diesen Tagen andererseits miteinander in Einklang zu bringen sind.

Nachricht vom 9.11.10 14:30

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Letzte Aktualisierung: Freitag, 24. März 2023

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